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Hygiene, HACCP und die Belehrung nach § 43 IfSG

Was das Gesundheitsamt bei der Kontrolle sehen will, wie ein brauchbares HACCP-Konzept aussieht und welche Temperaturen gelten.

11 Minuten Lesezeit

Lebensmittelkontrollen können unangemeldet stattfinden. Halte Hygieneunterlagen, Temperaturaufzeichnungen und Prüfbescheinigungen griffbereit. So kannst du die Abläufe im Truck erklären und auf Fragen zu deinen Lebensmitteln eingehen.

Rechtsgrundlage

DE Deutschland

EU-Verordnung 852/2004 und LMHV. Erstbelehrung nach § 43 IfSG vor Tätigkeitsbeginn. Der Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre.

AT Österreich

Dieselbe EU-Verordnung, dazu das LMSVG. Statt der Belehrung eine Hygieneschulung.

CH Schweiz

LGV und Hygieneverordnung. Inhaltlich nah, aber eigenständig. Selbstkontrollkonzept ist ausdrücklich vorgeschrieben.
Das Hygienekonzept muss zu deinen Lebensmitteln und Arbeitsabläufen passen. Kläre zusätzliche Vorgaben vor dem Einsatz mit der zuständigen Lebensmittelbehörde.

Die Grundlage

Maßgeblich ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Für mobile Betriebsstätten gilt Anhang II Kapitel III. Ergänzend kommen in Deutschland die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und das Infektionsschutzgesetz dazu.

Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Fahrzeug vor. Sie verlangt Ergebnisse: dass Lebensmittel vor Verunreinigung geschützt sind, dass gereinigt werden kann und dass Temperaturen eingehalten werden.

Was im Fahrzeug vorhanden sein muss

  • Handwaschbecken mit warmem und kaltem Wasser, Flüssigseife und Einmalhandtüchern – getrennt vom Spülbecken
  • Trinkwasser in ausreichender Menge, Tank aus lebensmittelechtem Material
  • Abwassertank, dicht und geordnet zu entleeren
  • Glatte, abwaschbare Oberflächen ohne offene Fugen
  • Kühlmöglichkeit mit Thermometer
  • Getrennte Bereiche für rohe und zubereitete Lebensmittel
  • Abfallbehälter mit Deckel, nicht von Hand zu öffnen
  • Möglichkeit, Arbeitskleidung getrennt zu lagern

Temperaturen

Die folgende Tabelle nennt Orientierungswerte für die Planung. Die zulässige Temperatur hängt vom Lebensmittel, seiner Kennzeichnung und dem Verarbeitungsschritt ab. Lege die Vorgaben und Messintervalle im betrieblichen Hygienekonzept fest.

WasTemperatur
Leicht verderbliche Lebensmittelhöchstens 7 °C
Hackfleischhöchstens 2 °C
Geflügelhöchstens 4 °C
Fischauf Schmelzeis, 0 bis 2 °C
Tiefkühlwarehöchstens −18 °C
Warmhaltenmindestens 65 °C
Durcherhitzenmindestens 2 Minuten bei 72 °C im Kern

Miss und dokumentiere die Kühltemperaturen mindestens einmal täglich. Die Aufzeichnungen müssen zu deinen Kontrollpunkten passen. Bei empfindlichen Waren oder Temperaturabweichungen können häufigere Kontrollen nötig sein.

HACCP – ohne Buchhalterdeutsch

HACCP steht für Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Jeder Lebensmittelbetrieb muss ein solches Konzept haben. Für einen Foodtruck heißt das nicht: fünfzig Seiten Papier. Es heißt: Du hast dir überlegt, wo etwas schiefgehen kann, und du prüfst diese Stellen regelmäßig.

Die sieben Schritte, praktisch gedacht

  1. Gefahren benennen. Wo drohen Keime, Fremdkörper, Allergene?
  2. Kritische Punkte festlegen. Meist: Wareneingang, Kühlung, Durcherhitzen, Warmhalten, Reinigung.
  3. Grenzwerte setzen. Produktbezogene Kühltemperaturen und geeignete Kombinationen aus Kerntemperatur und Erhitzungszeit festlegen.
  4. Überwachen. Messen und aufschreiben.
  5. Korrigieren. Was tust du, wenn der Wert nicht stimmt? Ware entsorgen, Gerät prüfen.
  6. Überprüfen. Funktioniert das System noch?
  7. Dokumentieren. Nachweislich, mit Datum und Unterschrift.

Realistischer Umfang: Für einen Ein-Personen-Truck reichen meist fünf bis zehn Seiten plus Formulare für Temperatur, Reinigung und Wareneingang. Die BGN und viele IHKs stellen Vorlagen kostenlos bereit. Nimm eine davon und passe sie auf deinen Betrieb an – eine ungelesene fremde Vorlage im Ordner hilft bei der Kontrolle nicht.

Reinigung

Ein Reinigungsplan gehört sichtbar in den Truck. Er beantwortet vier Fragen: was, womit, wie oft, wer. Beispiel:

BereichHäufigkeit
Arbeitsflächennach jedem Arbeitsgang
Schneidbretter, Messernach Produktwechsel
Fritteuse, Grilltäglich
Kühlschrank innenwöchentlich
Dunstabzug, Filterwöchentlich bis monatlich
Wassertank desinfizierenvierteljährlich

Personal

  • Jede Person braucht die Belehrung nach § 43 IfSG, bevor sie anfängt.
  • Als Arbeitgeber musst du nach Tätigkeitsaufnahme und danach alle zwei Jahre nachbelehren und das dokumentieren.
  • Wer an Durchfall, Erbrechen oder infizierten Wunden leidet, darf nicht mit Lebensmitteln arbeiten – das ist ein Tätigkeitsverbot, keine Empfehlung.
  • Saubere Arbeitskleidung, Kopfbedeckung, keine Uhren und Ringe an den Händen.

Was bei der Kontrolle passiert

Der Kontrolleur darf ohne Anmeldung kommen und die Betriebsstätte betreten. Er sieht sich üblicherweise an:

  1. Sauberkeit von Flächen, Geräten und Fahrzeug
  2. Kühltemperaturen, gemessen mit eigenem Gerät
  3. Mindesthaltbarkeitsdaten und Lagerung der Ware
  4. Handwaschbecken samt Seife und Handtüchern
  5. Dokumentation: HACCP, Temperaturlisten, Reinigungsplan, Belehrungen
  6. Allergenkennzeichnung

Am Ende gibt es ein Protokoll. Beanstandungen werden mit Fristen versehen. Lies das Protokoll vor einer Unterschrift und kläre unverständliche Feststellungen. Halte Fristen fest und dokumentiere, wie du beanstandete Punkte behebst.

In mehreren Bundesländern werden Kontrollergebnisse veröffentlicht. Über Transparenzportale und Verbraucherinformationsanfragen können Beanstandungen öffentlich werden. Für einen Betrieb, der vom Ruf lebt, ist das ein guter Grund, Hygiene ernst zu nehmen – jenseits der Bußgelder.

Quellen zu den überarbeiteten Angaben

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Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Auskunft von Behörde, Anwalt oder Steuerberater. Vieles wird kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – frag im Zweifel beim zuständigen Amt nach, bevor du dich festlegst.

Zu den Länderangaben. Die Vergleiche für Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen den Rahmen, nicht den Einzelfall. Beträge und Grenzwerte ändern sich; in der Schweiz regelt zudem jeder Kanton vieles eigenständig. Nimm die Angaben als Ausgangspunkt für die richtige Frage an der richtigen Stelle.

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