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Verpackung, Mehrwegpflicht und was sie kostet

Die Mehrwegangebotspflicht, das Einwegkunststoffverbot, Lizenzierung – und warum Verpackung teurer ist, als die meisten denken.

10 Minuten Lesezeit

Verpackung ist der Posten, den fast jeder unterschätzt – beim Geld wie bei den Vorschriften. Plane Verpackung, Rücknahme und Reinigung passend zu deinem Angebot. Die geltenden Vorgaben hängen von Material, Ausgabeform und Einsatzort ab.

Die Mehrwegangebotspflicht

Was verlangt wird

DE Deutschland

Mehrwegangebotspflicht nach §§ 60 und 61 VerpackDG. Wer Speisen in Einwegkunststoff oder Getränke to go verkauft, muss zusätzlich eine Mehrwegvariante anbieten.

AT Österreich

Keine allgemeine Mehrwegpflicht für Speisen. Bei Veranstaltungen schreiben viele Gemeinden Mehrweg vor – oft strenger als das deutsche Gesetz.

CH Schweiz

Bundesweit keine Pflicht. Zahlreiche Städte und Veranstalter verlangen Mehrweg über die Bewilligungsauflagen.
Auch ohne gesetzliche Pflicht entscheidet oft der Veranstalter – und der ist in Österreich und der Schweiz häufig strenger als der Gesetzgeber in Deutschland.

Wen die deutsche Pflicht trifft

Sie gilt für alle, die Lebensmittel in Einwegkunststoffverpackungen zum Mitnehmen abgeben, sowie für Einweggetränkebecher, die erst bei der Ausgabe befüllt werden.

Wichtig ist die Einschränkung auf Kunststoff: Wer ausschließlich in Papier, Pappe oder Aluminium verpackt, fällt bei Speisen nicht darunter. Bei Einweggetränkebechern ist das Material nicht entscheidend.

Die Ausnahme für kleine Betriebe. Wer höchstens fünf Beschäftigte hat und höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche, muss keine eigene Mehrwegvariante anbieten – aber Kunden erlauben, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen. Prüfe Beschäftigtenzahl und Fläche für den gesamten betroffenen Betrieb. Teilzeitbeschäftigte werden nach den gesetzlichen Regeln anteilig berücksichtigt.

Befreit ist man damit trotzdem nicht: Auf die Möglichkeit muss durch gut lesbare Schilder hingewiesen werden. Genau das wird bei Kontrollen geprüft, und genau das fehlt bei den meisten.

Was auf das Schild gehört

Ein Hinweis, dass Kunden eigene Behälter mitbringen dürfen – sichtbar am Verkaufsfenster, nicht im Kleingedruckten. Ein Satz genügt: „Bring dein eigenes Gefäß mit, wir füllen gerne hinein."

Mitgebrachte Behälter und Hygiene. Das eine schließt das andere nicht aus, aber es braucht eine Regel: Der Behälter darf nicht in deinen Arbeitsbereich. Üblich ist die Übergabe über die Theke auf ein Tablett, Befüllen ohne Kontakt zwischen Behälter und Kelle. Sichtbar verschmutzte Gefäße darfst du ablehnen.

Einwegkunststoffverbot

Seit Juli 2021 gilt EU-weit ein Verbot bestimmter Einwegartikel aus Kunststoff. In Deutschland und Österreich unmittelbar, in der Schweiz über eigene Regelungen teilweise nachvollzogen.

VerbotenErlaubt
Besteck und Teller aus KunststoffHolz, Bambus, Palmblatt
Trinkhalme aus KunststoffPapier, Glas, Metall
RührstäbchenHolz
Styroporbehälter für SpeisenPappe, Zellulose, Mehrweg
Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff–

Bestände durften abverkauft werden, das ist längst durch. Wer noch Styroporschalen im Lager hat, entsorgt sie besser, als sie zu benutzen.

Systembeteiligung und Lizenzierung

In Deutschland können Verpackungen der Systembeteiligungspflicht unterliegen. Für Serviceverpackungen kann eine bereits erfolgte Beteiligung durch den Vorvertreiber infrage kommen. Lass dir diese bestätigen. Die eigene Registrierung im Verpackungsregister LUCID bleibt gesondert zu prüfen. Kleine Mengen sind nicht automatisch von allen Pflichten ausgenommen.

Die Registrierung ist Pflicht, kostenlos und wird kontrolliert. Ohne Eintrag darfst du verpackte Ware nicht in Verkehr bringen. Die Lizenzentgelte richten sich nach Materialart und Menge und liegen bei einem Foodtruck meist im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr.

In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln zu Verpackungen, Entsorgung und gegebenenfalls Rücknahme. Lass dir vom Lieferanten erklären, welche Pflichten bereits erfüllt sind und welche bei deinem Betrieb bleiben.

Was Verpackung kostet

ArtikelEinwegMehrweg (Anschaffung)
Schale für Hauptgericht0,12 – 0,30 €2,50 – 6,00 €
Becher 0,4 l0,08 – 0,20 €1,50 – 3,50 €
Besteck-Set0,05 – 0,15 €1,00 – 2,50 €
Serviette, Tüte0,02 – 0,06 €–

Bei 120 Portionen am Tag und 0,35 Euro Verpackung je Portion sind das 42 Euro täglich – rund 500 Euro im Monat bei zwölf Einsatztagen. Das ist mehr, als die meisten im Kopf haben, und es gehört in die Preiskalkulation.

Die Umlaufzahl beeinflusst die Kosten. Bei vier Euro Anschaffung und zwanzig Nutzungen entfallen zwanzig Cent Anschaffungskosten auf eine Nutzung. Reinigung, Logistik, Schwund und Gebühren kommen dazu. Vergleiche diese Gesamtkosten mit deiner Einwegverpackung.

Pfandsysteme im Vergleich

ModellWie es läuftWofür geeignet
Eigenes Pfand Du kaufst Behälter, nimmst Pfand, spülst selbst feste Standorte, Stammkundschaft
Poolsystem Anbieter stellt Behälter, Rückgabe bei allen Teilnehmern Städte mit vielen Partnern
Veranstaltungspfand Der Veranstalter organisiert, du zahlst anteilig Festivals

Für einen Truck mit wechselnden Standorten ist ein Poolsystem meist praktischer: Kunden können überall zurückgeben, die Zuständigkeit für die Reinigung hängt vom Systemvertrag ab. Die Gebühr je Ausgabe liegt üblicherweise bei zehn bis dreißig Cent.

Was du im Ausbau dafür brauchst

  • Stauraum für Mehrweggeschirr – deutlich mehr als für flach stapelbares Einweg
  • Rücknahmebehälter, getrennt vom sauberen Bestand
  • Spülmöglichkeit, falls du selbst spülst – dann steigt auch der Wasserbedarf
  • Platz an der Theke für die Pfandabwicklung

Wer den Ausbau noch plant, sollte das gleich berücksichtigen. Nachträglich Stauraum zu schaffen ist in einem fertigen Fahrzeug fast unmöglich – mehr dazu im Beitrag Ausbau planen.

Aktuelle Vorgaben nachlesen

Passendes WerkzeugProdukt kalkulierenBerechne Wareneinsatz, Personalkosten, Deckungsbeitrag und einen tragfähigen Verkaufspreis.→

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Auskunft von Behörde, Anwalt oder Steuerberater. Vieles wird kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – frag im Zweifel beim zuständigen Amt nach, bevor du dich festlegst.

Zu den Länderangaben. Die Vergleiche für Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen den Rahmen, nicht den Einzelfall. Beträge und Grenzwerte ändern sich; in der Schweiz regelt zudem jeder Kanton vieles eigenständig. Nimm die Angaben als Ausgangspunkt für die richtige Frage an der richtigen Stelle.

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